DSGVO-Guide für Events: 10 Dinge, die du 2025 beachten musst

Eventmanagement  |  10/10/2025  | von Katrin Taepke

Teilnehmer·innen-Daten, Fotos, Event-Apps, Tracking – Datenschutz ist für Eventprofis längst Alltag. Und zugleich machen neue EU-Vorgaben, erste Urteile zum Data Privacy Framework und strengere Auflagen für Website-Tracking die DSGVO relevanter denn je. Gleichzeitig sind Daten die Basis für jede Kommunikation mit deinen Teilnehmenden. Kurz gesagt: Wer Events organisiert, kommt an Datenschutz nicht vorbei. Damit du auf der sicheren Seite bleibst, findest du in diesem DSGVO-Guide 10 konkrete TOD-DOs, die du 2025 – und vermutlich auch 2026 😉 – im Blick behalten solltest – verständlich erklärt, praxisnah und sofort umsetzbar.

DSGVO-Guide | Datenschutz bei Events


1. Erhebe nur Daten, die du wirklich brauchst

Frage bei der Anmeldung nur Informationen ab, die du für das Event tatsächlich benötigst – etwa Name, E-Mail-Adresse, Unternehmen, Rechnungsanschrift.
Verzichte auf „Nice-to-have“-Felder wie Hobbys oder Essensvorlieben, wenn sie nicht relevant sind.
💡 Tipp: Weise direkt im Formular oder auf der Event-Website darauf hin, wofür du die Daten nutzt – zum Beispiel „zur Organisation und Kommunikation rund um das Event“.

📋 Rechtlicher Hintergrund: Grundsatz der Datensparsamkeit (Art. 5 DSGVO).


2. Hole Einwilligungen aktiv ein und dokumentiere sie

Wenn du Teilnehmende über dein Event hinaus kontaktieren möchtest, z. B. Newsletter, Nachberichte, zukünftige Events, brauchst du eine klare und freiwillige Einwilligung. Das bedeutet konkret: 

  • Verwende stets Double-Opt-In.
    Auch wenn dein Tool o.ä. das nicht als Standard vorschreibt.
  • Halte fest, wann und wofür jemand zugestimmt hat.
  • Beschreibe den Zweck der Nutzung verständlich – kein Juristendeutsch.
    Der letzte Punkt ist wohl der schwierigste.

💡 Viele Event-Management-Tools oder Event-Plattformen oder Dienstleister bieten fertige DSGVO-konforme Einwilligungstexte an. Nutze sie.


3. Nutze eine eigene Datenschutzerklärung für jede Event-Website

Ob Landingpage, Ticketshop oder Teilnehmerportal – jede Eventseite braucht eine individuelle Datenschutzerklärung. Diese muss u. a. enthalten:

  • Welche Daten du erhebst; z. B. Name, IP-Adresse, Zahlungsdaten
  • Wer Verantwortlicher ist – du oder der Anbieter
  • Wie lange Daten gespeichert werden
  • Welche Tools eingebunden sind; z. B. Google Fonts, Vimeo, YouTube, Matomo

💡 Prüfe regelmäßig, ob du neue Tools ergänzt hast – und passe die Erklärung an.


4. Setze Cookie-Consent sauber um


Setzt du auf Tracking oder Marketing-Tools, ist ein korrektes Cookie-Banner Pflicht.

Das bedeutet konkret:

  • Nutze keine voreingestellten Häkchen.
  • Biete immer eine echte Wahlmöglichkeit: „Zustimmen“ oder „Ablehnen“.
  • Kümmere dich um eine Dokumentation der Zustimmung.

💡 Tools wie Usercentrics, Borlabs Cookie oder Cookiebot sind DSGVO-konform und speichern die Entscheidung automatisch. PS: Ich nutze Borlabs Cookie und die sind stets aktuell. Also auch dann, wenn sich mal wieder eine Vorschrift geändert hat. 

🎯 Dein Ziel sollte lauten: Schaffe Transparenz und vermeide so Bußgelder.

5. US-Tools und Datentransfer prüfen

Viele Marketing-, KI- und Eventtools, z. B. Mailchimp, HubSpot, Zoom, sitzen in den USA. Seit 2023 gilt das neue EU–US Data Privacy Framework. Doch: Nur Anbieter, die zertifiziert sind, dürfen ohne Zusatzvereinbarungen genutzt werden. Prüfe deshalb die folgenden Fragen:

  • Ist dein Anbieter auf data.privacyframework.gov?
  • Enthält der Vertrag eine Auftragsverarbeitung (AVV)?
  • Wird der Serverstandort transparent angegeben?

💡 Wenn nicht, setze lieber auf europäische Alternativen oder verwende Standardvertragsklauseln.


6. Fotos und Videos nur mit Einwilligung

Fotos und Videos sind großartig fürs Eventmarketing – aber datenschutzrechtlich sensibel.
Du darfst Personen nicht einfach erkennbar abbilden, ohne dass sie zugestimmt haben.

  • Weise daher bei der Registrierung und vor Ort darauf hin, dass du Foto- und Videoaufnahmen machen wirst.
  • Hole bei Nahaufnahmen oder Interviews unbedingt eine schriftliche Einwilligung ein.
  • Respektiere Widerrufe – und lösche auf Wunsch Aufnahmen.

💡 Praxis-Tipp: Verwende sichtbare Kennzeichnungen. Du könntest z. B. einen „No Photo“-Badge oder Punkt am Namensschild für Personen verwenden, die nicht fotografiert werden möchten.

7. Teilnehmendenlisten nur intern nutzen

Ein Klassiker mit Fallstrick: Teilnehmendenlisten dürfen nicht öffentlich oder an Sponsoren weitergegeben werden – außer du hast die ausdrückliche Einwilligung. Und ja, an einige Dienstleister musst du die Daten wohl weitergeben; z. B. an die Event-App oder die Druckerei für die Namensschilder. Aber das sind berechtigte Zwecke. Dennoch: Sei hier vorsichtig und schließe AVVs (Auftragsverarbeitungsvertrag) und übertrage die Daten nur verschlüsselt.

  • Für Networking-Zwecke gilt: Gib den Teilnehmenden die Wahl, ob sie sichtbar sein wollen.
  • Keine Veröffentlichung auf Websites oder Screens ohne Zustimmung.

Transparenz schafft Vertrauen – und schützt vor Beschwerden.


8. Schließe Verträge zur Auftragsverarbeitung 

Wenn externe Dienstleister deine Teilnehmerdaten verarbeiten; z. B. Registrierung, Payment, Hotelbuchung, brauchst du mit jedem einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Artikel 28 DSGVO.

Achte darauf, dass der Vertrag regelt:

  • Sicherheitsmaßnahmen; z. B. Verschlüsselung, Zugriffsschutz
  • Löschfristen
  • Unterauftragnehmer

💡 Seriöse Anbieter stellen dir den AVV automatisch bereit. Falls nicht, frage unbedingt nach.

9. Lösch' die Daten nach dem Event 

Nach der Veranstaltung solltest du alle personenbezogenen Daten schnellstmöglich löschen oder anonymisiert werden – es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungsfristen greifen. Oder du hast ein anderes berechtigtes Interesse.

📅 Empfehlung:

  • Teilnehmerdaten: 6–12 Monate (für Eventauswertung)
  • Abrechnungsdaten: 10 Jahre (nach HGB)
  • Fotos/Videos: nur mit gültiger Einwilligung aufbewahren

💡 Erstelle eine Löschroutine – das spart Zeit und vermeidet Chaos.


10. Melde Datenpannen

Trotz Vorsicht kann etwas passieren – ein USB-Stick geht verloren oder jemand schickt die Teilnehmer·innen-Liste versehentlich an die falsche Adresse.
Wenn personenbezogene Daten betroffen sind, musst du das innerhalb von 72 Stunden der Datenschutzbehörde melden.

✅ Lege einen internen Notfallplan fest: Wer meldet, wen informierst du, welche Systeme prüfst du?
✅ Dokumentiere den Vorfall, auch wenn du ihn nicht melden musst.

💡 Bonus: Führe eine „Data Breach“-Checkliste – so reagierst du im Ernstfall ohne Hektik.

Fazit: Datenschutz ist Professionalität

Datenschutz ist Zeichen von Professionalität. Wer transparent und zugleich sauber mit Daten umgeht, zeigt Wertschätzung gegenüber seinen Teilnehmenden – und schützt gleichzeitig die eigene Organisation. Mit diesem DSGVO-Guide hast du die wichtigsten DSGVO-Anforderungen 2025 im Griff. Regelmäßig prüfen, Toolanbieter hinterfragen und Einwilligungen dokumentieren – das ist die beste Versicherung gegen Abmahnungen.


Was ist eine „Data Breach“-Checkliste?

Eine „Data Breach“-Checkliste ist ein interner Notfallplan für Datenschutzvorfälle. Sie beschreibt Schritt für Schritt, was zu tun ist, wenn personenbezogene Daten versehentlich offengelegt, verloren oder unbefugt verarbeitet werden – also ein sogenannter Datenvorfall oder Datenschutzverstoß („Data Breach“) eintritt.

Das Ziel:

  • schnell reagieren
  • Schaden begrenzen
  • rechtliche Pflichten einhalten; z. B. Meldung innerhalb von 72 Stunden an die Datenschutzbehörde nach Art. 33 DSGVO

Beispiele für Datenschutzvorfälle bei Events

  • Eine Teilnehmerliste wird versehentlich an den falschen Sponsor geschickt.
  • Eine Event-App zeigt falsche Teilnehmer·innen-Profile öffentlich an.
  • Ein USB-Stick mit Gästedaten geht verloren.
  • Euer CRM-System wird gehackt.


Inhalt einer „Data Breach“-Checkliste

  1.  Sofortmaßnahmen
    Datenleck stoppen; z. B. Datei löschen, Zugänge sperren
    Team informieren; Datenschutzbeauftragte:r, IT, Eventleitung
  2. Vorfall dokumentieren
    Wann und wie wurde der Vorfall entdeckt?
    Welche Daten sind betroffen? z. B. Namen, E-Mails, Zahlungsdaten
    Wie viele Personen sind betroffen?
  3. Bewertung der Schwere
    Besteht Risiko für die Betroffenen?; z. B. Identitätsdiebstahl, Rufschaden
    Müssen Betroffene informiert werden?
  4. Meldung an die Aufsichtsbehörde
    Innerhalb von 72 Stunden, wenn ein Risiko besteht
    Zuständige Landesdatenschutzbehörde kontaktieren
    Angaben: Art des Vorfalls, Anzahl der Betroffenen, getroffene Maßnahmen
  5. Kommunikation
    Interne Abstimmung, ggf. Presse- oder Kundenkommunikation vorbereiten
    Betroffene sachlich informieren, ohne Panik zu erzeugen
  6. Nachbereitung
    Ursachenanalyse: Warum ist es passiert?
    Präventive Maßnahmen ableiten; z. B. Schulungen, Systemänderungen


Warum ist eine Data-Breach-Checkliste wichtig?

Gerade bei Events werden viele personenbezogene Daten verarbeitet – oft über verschiedene Systeme. Zum Beispiel Registrierung, Payment, Event-App, CRM. Wenn ein Fehler passiert, kann schnelles, strukturiertes Handeln den Unterschied machen zwischen „alles im Griff“ und einem meldepflichtigen Skandal.

Eine solche Checkliste hilft dir also:

  • Ruhe zu bewahren
  • gesetzliche Fristen einzuhalten
  • Vertrauen zu bewahren
  • den Vorfall professionell zu dokumentieren

FAQ: Datenschutz & DSGVO im Eventmanagement

Welche Daten darfst du bei der Anmeldung erheben?

Nur die Daten, die für die Durchführung des Events notwendig sind (z. B. Name, E-Mail, Firma, Rechnungsadresse). Alles Weitere (z. B. Essenspräferenzen) nur freiwillig und mit klarer Begründung – Stichwort Datensparsamkeit (Art. 5 DSGVO).

Brauchst du eine Einwilligung für Kontakt nach dem Event?

Ja, für Newsletter, Nachberichte oder Werbe-E-Mails ist eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich (Double-Opt-In, dokumentiert mit Zeitpunkt und Zweck). Ohne Einwilligung nur Kommunikation zur Eventabwicklung.

Was gehört in die Datenschutzerklärung deiner Event-Website?

Verantwortliche Stelle, Datenarten, Zwecke, Rechtsgrundlagen (Art. 6), Speicherdauern, eingesetzte Tools (Analyse, Newsletter, Payment), Empfänger, Drittlandtransfer sowie Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, Widerspruch).

Wie setzt du Cookie-Consent korrekt um?

Marketing- und Analyse-Cookies erst nach Einwilligung laden, keine vorausgewählten Häkchen, echte Auswahl (Zustimmen/Ablehnen) und Protokollierung der Entscheidung via Consent-Tool.

Darfst du US-Tools wie Mailchimp oder Zoom nutzen?

Nur wenn der Anbieter nach dem EU–US Data Privacy Framework zertifiziert ist oder geeignete Garantien (z. B. SCCs) bestehen. Prüfe Zertifizierung, AVV und Serverstandort; sonst EU-Alternativen bevorzugen.

Sind Event-Fotos und -Videos DSGVO-relevant?

Ja. Erkennbare Personen sind personenbezogene Daten. Weisen vorab auf Aufnahmen hin, hole für Nahaufnahmen schriftliche Einwilligungen ein und beachte das Widerrufsrecht. Praktisch: „No-Photo“-Badge anbieten.

Wie lange darfst du Teilnehmerdaten speichern?

Nur solange wie nötig. Teilnehmerlisten: nach dem Event löschen/anonymisieren; Abrechnungsdaten: nach gesetzlichen Fristen aufbewahren; Medien nur mit wirksamer Einwilligung. Lege interne Löschroutinen fest.

Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)?

Ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO mit jedem Dienstleister, der Daten für dich verarbeitet (z. B. Ticketing, App, E-Mail). Regelt Sicherheitsmaßnahmen, Löschung, Unterauftragnehmer und Weisungsrechte.

Was tun bei Datenpannen (Data Breach)?

Vorfall stoppen und dokumentieren, Risiko für Betroffene bewerten, ggf. innerhalb von 72 Stunden der Aufsichtsbehörde melden, Betroffene informieren, Ursachen analysieren und Maßnahmen ableiten.

Welche Folgen drohen bei DSGVO-Verstößen?

Bußgelder bis 20 Mio. € oder 4 % des Jahresumsatzes sind möglich; häufiger sind Auflagen/Nachbesserungen. Schwerer wiegt Vertrauensverlust – saubere Prozesse sind daher auch reputationsrelevant.


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