Markenschutz: Hast du deine Eventmarke gesichert?

Eventmanagement  |  28/03/2019

Hast du schon einmal darüber nachgedacht, deine Eventmarke schützen zu lassen? Einige Veranstalter haben das bereits getan. Vielleicht ist es auch für dich eine gute Idee. Du könntest den Namen deiner Veranstaltung schützen lassen. Doch warum eigentlich? Und wie machst du das? Ich hab mal bei Dr. Regina Bühl vom Patentamt Hof nachgefragt. Los geht’s:

Regina, was ist eigentlich eine Marke?

Eine Marke ist ein Namensschutz. Sie schützt die Bezeichnung einer Dienstleistung oder eines Produktes.

Darüber hinaus sind Marken weit mehr als nur das Logo auf der Verpackung oder der eigenen Website. Marken transportieren auch immer eine Botschaft. Zum Beispiel Kundenvertrauen oder eine bestimmte Unternehmenskultur oder die Innovationskraft eines Unternehmens.

Die meisten von uns „verbinden etwas mit einer Marke“. Denk nur einmal daran, welche Assoziationen du hast, wenn ich dir von bekannten Marken berichte. Ganz bestimmt verbindest auch du etwas mit den Namen und Logos von Apple, VW, Coca Cola, Google, Facebook und mehr.

Oder denk einmal an bekannte Messen und Events wie die SXSW Conference, die ITB Internationale Tourismus Börse Berlin, IMEX und viele mehr.

 

Warum sollte ich als Eventplaner meine Eventmarke schützen?

Mit einer eingetragenen Marke erhältst du ein Monopol. Das bedeutet, nur du als Markeninhaber darfst deine Leistungen unter diesem Namen anbieten und Trittbrettfahrer abmahnen.

Darüber hinaus profitierst du von den eben genannten positiven Begleiterscheinungen: Vertrauen, Image und vieles mehr. Natürlich musst du ein positives Image deiner Marke erst aufbauen und auch pflegen. Du musst sie also auch rigoros gegenüber anderen Marktteilnehmern verteidigen. Zum Beispiel gegenüber Herstellern von Plagiaten deiner Waren oder eben wenn dein Eventname nachgeahmt wird.

So eine Marke ist übrigens ein sehr zartes Pflänzchen. Denk da nur einmal an die Debatten um Marken wie Facebook oder VW.

 

Wie und wo kann ich meine Eventmarke schützen lassen?

Eine deutsche Marke kannst du beim DPMA, dem Deutschen Patent- und Markenamt, eintragen lassen.

Das kannst du auf 3 Wegen erledigen:

  • DPMAdirektWeb: Schnell, online und ohne extra Signaturkarte.
  • DPMAdirektPro: Hierfür brauchst du zusätzlich eine Signatur-Karte. Das bedeutet
    auch die dazugehörige Software, die Karte selbst und ein Lesegerät für die Signatur-Karte.
  • Papierformular: Mit diesem Papierformular kannst du eine nationale Marke anmelden. Keine internationale. Die nationale kannst du aber auch mit DPMAdirektWeb oder DPMAdirektPro anmelden.

Hättest du gedacht, dass 2018 mehr als 75.000 Marken in Deutschland angemeldet wurden?

Melde deine Eventmarke beim DPMA an
Melde deine Eventmarke beim DPMA an

 

Welche Kategorien, also Nizzaklassen, wähle ich für meine Eventmarke aus?

Marken sind zugeschnitten auf die Waren oder Dienstleistungen, die geschützt werden sollen. In der Nizza-Klasse 41 findest du viele Themen, die zur Organisation von Veranstaltungen gehören.

Zum Beispiel: Organisation und Durchführung von

  • pädagogischen Präsenzveranstaltungen
  • Konferenzen
  • Kongressen
  • Konzerten
  • Symposien

Sinnvoll ist jedoch immer eine Einzelfallprüfung. Denn in der Nizza-Klasse 35 findest du zum Beispiel die „Organisation von Ausstellungen und Messen für wirtschaftliche und Werbezwecke“. Oder in der Nizza-Klasse 36 die „Organisation von Geldspendenaktionen“. Es kommt also wirklich immer darauf an. Recherchiere vorher genau oder lass dir dabei von uns helfen.

 

Was kostet eine Eintragung meiner Eventmarke?

Eine deutsche Eintragung für 10 Jahre kostet 290 Euro. Beantragst du die Marke mit dem Papierformular, kostet es dich 300 Euro. Das gilt, wenn du nicht mehr als drei Nizzaklassen anmeldest. Für jede weitere Klasse kommen jeweils 100 Euro hinzu. Wie viel du am Ende bezahlen sollst, siehst du auch schon gleich in dem Onlineportal.

Nachdem du die Anmeldung abgeschickt hast, erhältst du ein paar Tage später eine Empfangsbestätigung. In dieser findest du das Aktenzeichen, unter dem deine Anmeldung im DPMA geführt wird. Du brauchst dieses Aktenzeichen auch für die Bezahlung der Anmeldegebühr.

Dafür hast du übrigens maximal drei Monate ab dem Anmeldetag Zeit. Solltest du bis dahin nicht oder nicht vollständig zahlen, gilt deine Anmeldung als zurückgenommen.

Du hast 3 Monate Zeit für die Bezahlung deiner Markenanmeldung
Du hast 3 Monate Zeit für die Bezahlung deiner Markenanmeldung.

Wähle ich lieber deutschlandweit, EU-weit oder international?

Du solltest deine Marke zunächst in den Ländern eintragen, in denen du deinen Markt siehst. Denke dabei auch ein bisschen an die Zukunft deiner Veranstaltung. Und frage dich: Ist es möglich, dass ich damit EU-weit oder international expandiere?

Sei allerdings auch realistisch, denn natürlich verursacht eine Markenanmeldung mehr Kosten, je größer dein Schutzgebiet sein soll. Beispielsweise kostet die Anmeldung einer Unionsmarke, also EU-weiter Schutz, 850 Euro. Allerdings ist darin nur eine Klasse enthalten. Die zweite Klasse kostet 50 Euro und ab der dritten zahlst du jeweils weitere 150 Euro.

Wo kann ich mir Hilfe holen?

Du kannst dich zum Beispiel kostenfrei beim Patentzentrum Hof beraten lassen.

 

Was mache ich, wenn ich einen Verstoß finde?

Abmahnen! Mithilfe eines Patentanwalts oder Rechtsanwalts mit Markenerfahrung.

Kontaktiere denjenigen, der deine Eventmarke verletzt hat.
Kontaktiere denjenigen, der deine Eventmarke verletzt hat.

Warum sollte ich aktiv gegen den Missbrauch meiner Marke vorgehen?

Eine Marke, die du nicht aktiv nutzt, ist nicht besonders viel wert. Als Markenanmelder bist du selbst für die Einhaltung deiner Rechte verantwortlich. Gehst du nicht gegen Verletzter vor, wird deine Marke verwässert. Im schlimmsten Fall fällt sie sogar.

Über die Interviewpartnerin

Dr. Regina Bühl | Rechercheurin

Dr. Regina Bühl

Dr. Regina Bühl ist seit 2021 als Projektmanagerin Technologie beim Projektträger Bayern tätig. Nach ihrer Promotion in der anorganischen Chemie war sie für die Universität Bayreuth und die dortige IHK in der Fördermittelberatung tätig. Anschließend verantwortete sie das Technologiemarketing beim Kompetenzzentrum Neue Materialien und ist nun seit vielen Jahren als Rechercheurin – mit LGA-Zertifikat – für das Patentzentrum Bayern tätig.

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