Bundeskabinett: Virtuelle Hauptversammlung als Dauerlösung

News  |  30/04/2022

Virtuelle Hauptversammlungen sollen nach dem Willen der Bundesregierung als Dauerlösung erhalten bleiben. Das Bundeskabinett beschloss am 27. April die Möglichkeit, Hauptversammlungen rein digital durchzuführen, zu verlängern. Damit werde eine „dauerhafte Lösung, die sowohl die Aktionärsrechte wahrt, als auch praktikabel für die Unternehmen bleibt“, geschaffen, sagte Justizminister Marco Buschmann von der FDP.

 

online HVs als Dauerlösung

 

Ob eine Aktiengesellschaft Online-Hauptversammlungen durchführen darf, benötigt einer Grundlage in der Gesellschaftssatzung. Damit liege die Entscheidung über das Format der Hauptversammlung bei den Aktionären, so das Ministerium. „Die Präsenzversammlung bildet damit weiterhin die Grundform der Hauptversammlung.“

Sollte der Bundestag den Gesetzentwurf in der jetzigen Form verabschieden, wird es für die Online-Aktionärsversammlung mehrere Voraussetzungen geben:

  1. Findet die Hauptversammlung online statt, muss die gesamte Versammlung beispielsweise in Bild und Ton übertragen werden.
  2. Online zugeschaltete Aktionäre müssen eine Widerspruchsmöglichkeit haben.

BITKOM begrüßt virtuelle Hauptversammlungen auch in der Zukunft

Der IT-Branchenverband Bitkom begrüßt die Regelung, fordert aber zugleich eine Ausweitung. So kommentiert Bitkom-Präsident Achim Berg: „Die digitale Hauptversammlung sollte künftig die Regel, nicht die Ausnahme sein. Virtuelle Zusammenkünfte von Aktionärinnen und Aktionären sparen Zeit, reduzieren die Kosten für die Unternehmen und sind darüber hinaus auch noch klimafreundlich. Digitale Technologien ermöglichen problemlos rechtssichere Hauptversammlungen, ohne lange Anreisewege und das Anmieten teurer Sitzungssäle oder Konferenzzentren. Die Bundesregierung sollte über die Regelungen von Hauptversammlungen hinaus prüfen, ob nicht in anderen Bereichen von Wirtschaft und Verwaltung, wo heute noch im Regelfall persönliches Erscheinen oder Zusammenkommen gefordert wird, grundsätzlich auch virtuelle Treffen ermöglicht werden sollten. Dies gilt zum Beispiel für Zusammenkünfte von Gemeinderäten und Parlamenten oder Betriebsversammlungen. Digitale Technologien machen unseren Alltag resilient, nicht nur in Zeiten einer Pandemie.“

Quelle: Virtuelle Hauptversammlungen sollten Standard werden

Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften

Vor dem Hintergrund der grundsätzlich positiven Erfahrungen und der fortschreitenden Digitalisierung auch des Aktienrechts soll die virtuelle Hauptversammlung eine dauerhafte, weiterentwickelte Regelung im Aktiengesetz (AktG) erhalten, die insbesondere das Niveau der Rechtsausübung durch die Aktionäre dem der Präsenzversammlung vergleichbar gestalten und gleichzeitig eine durch das virtuelle Format erforderliche Entzerrung der Versammlung erreichen will.

Das Format der virtuellen Hauptversammlung wurde von der Praxis gut angenommen und hat sich im Großen und Ganzen bewährt. So konnten etwa steigende Präsenzraten in den Versammlungen beobachtet werden. Die Möglichkeit, das Fragerecht in das Vorfeld der Versammlung zu verlagern, hat zu einer Erhöhung der Qualität bei der Beantwortung von Aktionärsfragen beigetragen. Dennoch ermöglicht das GesRuaCOVBekG aufgrund seines
Charakters als pandemiebedingte Sonderregelung die Ausübung der Aktionärsrechte nicht in dem gleichen Maße, wie dies im Rahmen einer Präsenz- oder hybriden Versammlung möglich ist.

Mehr und Quelle: Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften

 

 

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